PFERDEKLINIK IN PARSDORF | Gastroskopie

Untersuchungen von Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm.

Pferdeklinik IN PArsdorf → SPEZIALGEBIETE → Gastroskopie

GASTROSKOPIE

Eine Magenspiegelung ist eine Untersuchungsmethode, mit deren Hilfe sich Beschwerden der Speiseröhre (Ösophagus), des Magens (Gaster) und des Zwölffingerdarms (Duodenum) abklären lassen. Eine Magenspiegelung erfolgt mithilfe eines sogenannten Gastroskops. Dies ist ein optisches Gerät in Form eines flexiblen Kunststoffschlauchs, den der Tierarzt dem Pferd über den Rachen einführt und über die Speiseröhre bis in den Zwölffingerdarm vorschiebt.

Die Untersuchung erfolgt am stehenden, sedierten Patienten – die Bilder werden live auf einen Monitor übertragen und gleichzeitig aufgezeichnet. So können wir z.B. Ihrem Haustierarzt Video-Sequenzen oder Standbilder zur Verfügung stellen. Magengeschwüre kommen beim Pferd wesentlich häufiger vor als noch vor kurzem angenommen. Sie können Ursache für eine Reihe unspezifischer Probleme wie z.B. Abmagerung, schlechtes / wählerisches Fressen, wiederkehrende Koliken, Zähneknirschen / Speicheln, Leistungsschwäche, ... sein. Studien gehen bei Rennpferden von bis zu 80 Prozent betroffener Patienten aus.

Vor einer Gastroskopie müssen Pferde mindestens 12 Stunden gehungert haben - das bedeutet Futterentzug (geräumte Box oder Maulkorb). Die Wasseraufnahme darf bis zu 2 Stunden vor der Gastroskopie erfolgen.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht

PFERDEKLINIK IN PARSDORF

Pferdeklinik in Parsdorf GmbH
Dr. Susanne Blessing | Dr. Karl Schweighofer | Dr. Karsten Velde

Vaterstettener Weg 6
85599 Parsdorf / Vaterstetten

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Um den Notdienst in diesem Umfang bereitstellen zu können, orientieren wir uns in der Abrechnung an den Vorgaben der Bundestierärztekammer bzw. der GOT. Ambulante Notfälle innerhalb der normalen Geschäftszeiten berechnen wir entsprechend der GOT (22).

Für umfassende Untersuchungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten für Sie und Ihr/e Pferd/e zu minimieren. Wir erlauben uns, Termine, die nicht innerhalb von 24 Stunden im Vorfeld abgesagt werden, in Rechnung zu stellen.

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