PFERDEKLINIK IN PARSDORF | Kardiologie

Wir haben die Spezialisten für Herz- und Kreislauferkrankungen.

Pferdeklinik IN PArsdorf → SPEZIALGEBIETE → Kardiologie

KARDIOLOGIE & HERZUNTERSUCHUNG

Herz-Kreislauf-Probleme stellen neben den Erkrankungen des Bewegungsapparates und der Atemwege die häufigste Ursache für einen Leistungsabfall beim Pferd dar. Die häufigsten Erkrankungen beim Pferd sind Herzklappenfehler, d.h. dass eine oder mehrere Herzklappen nicht mehr korrekt schließen. Auch Rhythmusstörungen kommen immer wieder vor und können die Leistung Ihres Pferdes auf Dauer einschränken. Die Kombination aus klinischer und spezieller Untersuchungen am Herzen ermöglicht uns fachliche Aussagen über den Status quo, Belastbarkeit  und ggf. Therapierbarkeit zu machen.

So kann unterstützend zur gründlichen Auskultation des Herzens bei Rhythmusstörungen und besonderen Fragestellungen ein Elektrokardiogramm (EKG) in Ruhe und unter Belastung durchgeführt werden - hierbei wird die elektrische Aktivität des Herzens gemessen.  Aber auch die Sonographie mit Farbdoppler erlaubt uns präzise Aussagen über Veränderungen am Herz zu machen - so können z.B. Herzinsuffizienzen oder Stenosen der Herzklappen erkannt werden.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht

PFERDEKLINIK IN PARSDORF

Pferdeklinik in Parsdorf GmbH
Dr. Susanne Blessing | Dr. Karl Schweighofer | Dr. Karsten Velde

Vaterstettener Weg 6
85599 Parsdorf / Vaterstetten

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Wir sind ganzjährig - an 365 Tagen - rund um die Uhr für Sie erreichbar.  Bitte informieren Sie uns in dringenden Notfällen vorab telefonisch, damit wir bis zu Ihrem Eintreffen bereits alle notwendigen Vorkehrungen treffen können.

Um den Notdienst in diesem Umfang bereitstellen zu können, orientieren wir uns in der Abrechnung an den Vorgaben der Bundestierärztekammer bzw. der GOT. Ambulante Notfälle innerhalb der normalen Geschäftszeiten berechnen wir entsprechend der GOT (22).

Für umfassende Untersuchungen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, um Wartezeiten für Sie und Ihr/e Pferd/e zu minimieren. Wir erlauben uns, Termine, die nicht innerhalb von 24 Stunden im Vorfeld abgesagt werden, in Rechnung zu stellen.

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